Meldezettel
Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel im Krankenhaus) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wird. Wird die Anmeldung bereits beim Standesamt erledigt, ist der Gang zur Meldebehörde nicht mehr nötig.
Zuständige Stelle für die Ausstellung eines Meldezettels ist die Meldebehörde:
- das Gemeindeamt
- in Statutarstädten: das Magistrat
in Wien: das Magistratische Bezirksamt .
Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde, Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern.
In einigen Krankenhäusern ist der zur Anmeldung des Wohnsitzes erforderliche Meldezettel direkt in der Aufnahmestation erhältlich und kann der Anzeige der Geburt beigefügt werden.
Informationen diesbezüglich erhält man im Krankenhaus, beim zuständigen Standesamt oder bei der zuständigen Meldebehörde.
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