AW: HundetrainerWas eine Verlemdungsklage ist weiss ich nicht, falls Sie verleumden meinen sollten:
Was habe ich denn verleumdet? Wo habe ich ihren Namen genannt? Wo habe ich ihre Adresse genannt? Wo habe ich Sie persönlich angesprochen? Wo habe ich geschrieben, dass SIE schlecht wären? Wenn sie sich betroffen fühlen wenn ich von zu geringer Ausbildung schreibe, kann ICH sicher nichts dafür.
Wenn Sie ordentlich ausgebildet sind, ging das Post ja nicht an Sie und sie brauchen sich auch nicht betroffen zu fühlen.