AW: WelpenAlso von wegen schockiert tun:
- ES IST LAUT TIERSCHUTZGESETZ VERBOTEN EINEN HUNDEWELPEN VOR 8 WOCHEN VON DER MUTTER ZU TRENNEN
Das heisst, im Prinzip wären in diesem Fall sowohl Vermehrerin als auch Käuferin anzuzeigen.
Vermehrerin deshalb, weil es sich wohl um keinen Papierhund handeln kann weil da im Regelfall Wurfkontrollen durchgeführt werden und vor diesen die Welpen nicht abgegeben werden dürfen.
Dein sauberes Wauzi hättest du, wenn du den Welpen noch bei der Mutter gelassen hättest, denn dann hätte er Hundeverhalten lernen können.
Hör auf ständig von "deinem ZÜCHTER" zu reden, wer einen Welpen vor 8 Wochen abgibt, ist vor dem Gesetz ein Tierquäler und auch der, der ihn kauft!
Wenn der Welpe abgestoßen wurde, stimmt mit der Mutter etwas nicht und es sollte nicht mehr mit ihr vermehrt werden.
Mit "Ernährung" hat es übrigens nicht wirklich was zu tun dass Hundewelpen nicht vor 8 Wochen wegDÜRFEN (nicht SOLLEN, DÜRFEN!!!!) sondern mit Sozialisation, Prägung auf Artgenossen und erlernen hundespezifischen Verhaltens. Die Rechnung wirst du präsentiert kriegen, wenn dein Hund später Verhaltensstörungen aufweist.