Reisepaß
Zuständige Stelle: die Passbehörde:
- die Bezirkshauptmannschaft
in Leoben und Schwechat: die Gemeinde
- in Statutarstädten: das Magistrat
in Wien: das Magistratische Bezirksamt
Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nach der derzeitigen Rechtslage in den Reisepass eines Elternteils eingetragen werden. Soll einem Kind ein eigener Pass bzw. Personalausweis ausgestellt werden, so bedarf dies der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
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