Empfohlene Untersuchungen laut Mutter-Kind-Pass
Laut Mutter-Kind-Pass sind folgende Untersuchungen des Kindes im ersten Lebensjahr vorgesehen:
Eine Untersuchung des Kindes in der ersten Lebenswoche (wird bei Spitalsgeburten während des Krankenhausaufenthalts durchgeführt) sowie eine Hüftultraschalluntersuchung.
Eine Untersuchung in der 4. bis einschließlich 7. Lebenswoche einschließlich einer orthopädischen Untersuchung.
Eine Hüftultraschalluntersuchung des Kindes in der 6. bis einschließlich 8. Lebenswoche.
Eine Untersuchung im 3. bis einschließlich 5. Lebensmonat.
Eine Untersuchung im 10. bis einschließlich 14. Lebensmonat, die eine Augenuntersuchung mitumfasst.
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