Familienbeihilfe
Für Kinder wird Eltern, unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt. Die Höhe der Familienbeihilfe wird durch das Alter des Kindes bestimmt.
Der Antrag auf Familienbeihilfe muss beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt eingebracht werden.
Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch mittels FinanzOnline erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt oder hier.
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes und der Eltern
- Meldezettel des Kindes und der Eltern
- Heiratsurkunde
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