Information an den Dienstgeber
Schwangere die sich in einem unbefristeten Dienstverhältnis befinden, dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft.
Der Dienstnehmer ist verpflichtet den Dienstgeber so rasch wie möglich über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren.
Üblicherweise erhalten Schwangere von ihren Gynäkologen / ihrer Gynäkologien eine Schwangerschaftsbestätigung für den Dienstgeber.
Der Kündigungsschutz dauert bis 4 Monate nach der Entbindung, wenn keine Karenz oder Teilkarenz in Anspruch genommen wird.
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